Barrierefreie Website: BFSG in der Gastronomie
Von der gastronomx-RedaktionAktualisiert im Juni 2026Lesezeit ca. 5 Min.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in Deutschland um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden – darunter der elektronische Geschäftsverkehr wie Online-Bestellung oder Gutscheinverkauf. Wer in der Gastronomie online verkauft, ist eher betroffen als eine rein informierende Seite; ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab.
Was das BFSG ist und seit wann es gilt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, accessibility act) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act. Ziel ist, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
- Das BFSG richtet sich an Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden.
- Im Fokus stehen unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also der Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
- Für die Gastronomie ist das relevant, wenn eine Website über reine Information hinausgeht und einen Kauf- oder Buchungsvorgang anbietet.
- Maßstab für die technische Umsetzung sind anerkannte Standards für Web-Barrierefreiheit, in der Praxis orientiert an den WCAG.
- Eine rein informative Seite ohne Verkaufsfunktion ist tendenziell weniger im Anwendungsbereich als ein echter Online-Shop.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie Zweifel mit der zuständigen Behörde oder qualifizierter Rechtsberatung.
Wer in der Gastronomie betroffen sein kann
Ausschlaggebend ist meist, ob Ihre Website nur informiert oder ob über sie tatsächlich ein Geschäft abgeschlossen wird. Verkaufen Sie online, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das BFSG greift. Bietet Ihre Seite dagegen nur Öffnungszeiten, Speisekarte und Kontakt, ist der Anwendungsbereich enger.
Verkauf erhöht die Wahrscheinlichkeit
- Online-Bestellung von Speisen und Getränken zur Abholung oder Lieferung gilt als elektronischer Geschäftsverkehr.
- Der Verkauf von Gutscheinen direkt über die Website ist ebenfalls ein Online-Geschäft.
- Kostenpflichtige oder verbindliche Online-Buchungen, etwa für Events oder Menüs gegen Vorkasse, fallen eher in den Anwendungsbereich.
- Eine reine Informationsseite mit Karte, Adresse und Telefonnummer ohne Kaufabschluss ist tendenziell weniger betroffen.
- Es gibt für Dienstleistungen eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: sehr kleine Betriebe unterhalb bestimmter Größenschwellen können bei Dienstleistungen ausgenommen sein.
Die genauen Schwellenwerte der Kleinstunternehmen-Ausnahme nennen wir hier bewusst nicht, weil Details und Auslegung sich ändern können und im Einzelfall geprüft werden müssen. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation und verlassen Sie sich nicht allein auf eine grobe Einordnung. Im Zweifel hilft die zuständige Behörde oder eine fachkundige Beratung weiter.
Barrierefreiheits-Basics für Ihre Website
Barrierefreiheit im Web orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die folgenden Grundlagen decken einen großen Teil der typischen Anforderungen ab und sind unabhängig von der rechtlichen Pflicht sinnvoll. Gehen Sie sie Schritt für Schritt durch.
- Sorgen Sie für ausreichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, damit Inhalte auch bei eingeschränktem Sehen lesbar bleiben.
- Machen Sie alle Funktionen per Tastatur bedienbar, sodass Menüs, Formulare und Buttons ohne Maus erreichbar sind.
- Hinterlegen Sie aussagekräftige Alternativtexte (Alt-Text) für aussagekräftige Bilder, damit Screenreader sie vorlesen können.
- Strukturieren Sie Seiten klar mit logischen Überschriften (H1, H2, H3) und einer nachvollziehbaren Reihenfolge.
- Verwenden Sie gut lesbare Schriften in ausreichender Größe und vermeiden Sie zu kleine oder schwer entzifferbare Textelemente.
- Beschriften Sie Formularfelder eindeutig und geben Sie verständliche Hinweise, wenn Eingaben fehlen oder fehlerhaft sind.
Diese Punkte sind Grundlagen, kein vollständiger Konformitätsnachweis. Je nach Umfang Ihrer Seite und Ihrer Verkaufsfunktionen können weitere Anforderungen hinzukommen. Wer früh anfängt, vermeidet hektische Nacharbeit und macht die Seite gleichzeitig für mehr Gäste nutzbar.
Warum Barrierefreiheit auch sonst sinnvoll ist
Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine mögliche Pflicht, sondern schlicht gute Praxis. Sie erreichen mehr Menschen, machen den Bestell- oder Buchungsweg für alle einfacher und verbessern oft ganz nebenbei die allgemeine Bedienbarkeit. Davon profitieren auch Gäste ohne Einschränkung.
- Mehr Gäste können Ihr Angebot nutzen, weil Inhalte und Bestellwege für sie zugänglich sind.
- Klare Struktur und gute Lesbarkeit kommen auch auf dem Smartphone und bei schlechtem Licht allen zugute.
- Tastaturbedienbarkeit und sauberer Code verbessern häufig auch die technische Qualität und Auffindbarkeit der Seite.
- Verständliche Formulare senken Abbrüche bei Reservierung und Bestellung – unabhängig von einer Einschränkung.
- Eine zugängliche Seite signalisiert Sorgfalt und Wertschätzung gegenüber allen Gästen.
Sehen Sie Barrierefreiheit also nicht nur als rechtliche Hürde, sondern als Beitrag zu einer besseren Website. Viele Maßnahmen sind überschaubar und wirken sofort. Was Sie heute zugänglich gestalten, müssen Sie später nicht unter Zeitdruck nachbessern.
Wie gastronomx Sie unterstützt
gastronomx legt Wert auf zugängliche, mobile-first gestaltete Seiten für Ihre Gäste – von der digitalen Speisekarte über die QR-Karte bis zur Website, Reservierung und Online-Bestellung. Wir richten uns an etablierten Grundlagen aus und arbeiten daran, gute Lesbarkeit, klare Struktur und saubere Bedienbarkeit als Standard mitzuliefern.
Ehrlich eingeordnet
gastronomx ersetzt keine rechtliche Prüfung und garantiert nicht die Erfüllung aller individuellen Anforderungen des BFSG. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb betroffen ist, bleibt eine Einzelfallfrage, die Sie selbst klären müssen. Wir unterstützen Sie auf der technischen Seite mit Vorlagen, die solide Grundlagen mitbringen.
Nutzen Sie die zentrale Übersicht, um Speisekarte, Bestellung und Inhalte konsistent und mehrsprachig zu pflegen. So bleibt Ihre Gästekommunikation übersichtlich, während Sie gleichzeitig an Zugänglichkeit und Lesbarkeit arbeiten – ohne dass die Pflege ausufert.
Häufige Fragen
- Seit wann gilt das BFSG?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU in Deutschland um und betrifft bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Ist meine Gastronomie-Website überhaupt betroffen?
- Das hängt vom Einzelfall ab. Verkaufen Sie online – etwa über Online-Bestellung, Gutscheine oder kostenpflichtige Buchungen –, ist das BFSG eher einschlägig als bei einer rein informierenden Seite. Klären Sie Zweifel mit der zuständigen Behörde oder qualifizierter Rechtsberatung.
- Gibt es eine Ausnahme für kleine Betriebe?
- Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen unterhalb bestimmter Größenschwellen. Die genauen Werte nennen wir hier bewusst nicht, da sie im Einzelfall geprüft werden müssen. Bitte verifizieren Sie Ihre eigene Situation.
- Was sind die wichtigsten Barrierefreiheits-Grundlagen?
- Orientiert an den WCAG gehören dazu ausreichender Farbkontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, eine klare Struktur mit Überschriften, gut lesbare Schriften und eindeutig beschriftete Formulare.
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Bauen Sie Speisekarte, Bestellung und Website auf Vorlagen auf, die mobile-first und auf gute Lesbarkeit ausgelegt sind. Eine rechtliche Prüfung ersetzt das nicht – aber es ist ein solider Start.
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